Bildungseinrichtungen

Managementsysteme in der beruflichen Bildung

Der Wettbewerb im Bildungssektor nimmt zu. Damit gewinnt die Frage nach geeigneten Kompetenzbestätigung und Zertifikaten für Managementsysteme zunehmend an Bedeutung.
Für die Entwicklung eines Managementsystems steht - neben der grundlegenden ISO 9001 - steht mit der ISO 29990 auch eine Spezialnorm für Dienstleister von „Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung“ zur Verfügung.
Bis dahin gab es lediglich ein Regelwerk im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III und der "Anerkennungs-und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV)", das allerdings nur für die Durchführung des Bildungsgutscheinverfahrens zur Förderung von Arbeitsuchenden grundlegend war. Der besondere Fokus der ISO 29990 ist die konkrete Lernsituation.

Darüber hinaus werden mit der Spezialnorm

  • die Bedarfe von Lernenden, Unternehmen, Sponsoren spezifiziert,
  • Lerninhalte und Lernprozesse definiert


Es müssen insbesondere die Prozesse der Abläufe in der Aus- und Weiterbildung festgelegt, eine Evaluation der Lerndienstleistung und der Kompetenzen des Lerndienstleisters nachgewiesen werden. Der Nutzen wird am besten durch Erfolgsberichte aus der Praxis mit unseren Kunden deutlich.

Gerne erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen (u.a. Projektberichte)

Qualitätsmanagement und AZAV in der Aus- und Weiterbildung

Mit der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) wird das Ziel verfolgt, die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen anbieten zu können, wird eine Träger- und ggf. eine Maßnahmenzertifizierung nach der AZAV.

Artikel I. Grundlagen der AZAV

Mit der Veröffentlichung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung [PDF 59kB] (AZAV) im Bundesgesetzblatt liegen die weitergehenden Regelungen zur Umsetzung des im "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" neu eingefügten "Kapitels zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen" vor.
Betroffen davon sind:

  • die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW, §§ 81 ff. SGB III)
  • Maßnahmen zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 bis 80 SGB III)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)
  • rehaspezifische Maßnahmen und Maßnahmen in besonderen Reha-Einrichtungen nach SGB IX
  • Transfermaßnahmen durch Dritte nach §§ 110/111 SGB III


Weiter sind die Bundesdurchschnittskostensätze zu beachten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Trägerzulassung nach AZAV?

Um als Bildungsträger nach AZAV zugelassen zu werden muss dieser ein Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach ISO 9001 oder 29990), mindestens aber die nachstehenden neun Kriterien der Bundesagentur nachweisen.

  • Kundenorientiertes Leitbild
  • Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen
  • Unternehmensziele sowie Lehr- und Lernzielen, Methoden und Methodenbewertung
  • Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse
  • Regelmäßige Evaluation der Methoden und der Unternehmensorganisation
  • Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung
  • Zielvereinbarungen
  • Messung der Zielerreichung und Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse

Maßnahmenzulassung

Vor der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der AZWV bedarf es einer Zulassung auf der Grundlage einer Qualitätsprüfung der angestrebten Maßnahmen bezogen auf Inhalte der Maßnahmen, die Lehrgangsziele sowie die Arbeitsmarktrelevanz etc.
Relevant sind:

  • die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW, §§ 81 ff. SGB III)
  • Maßnahmen zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 bis 80 SGB III)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)
  • rehaspezifische Maßnahmen und Maßnahmen in besonderen Reha-Einrichtungen nach SGB IX
  • Transfermaßnahmen durch Dritte nach §§ 110/111 SGB III

Vorgehen im Zulassungsprozess

1. Ausfüllen des Fragebogens
2. Angebotserstellung
3. Vertragsabschluss
4. Auditprozess
5. Zulassung

Bei näherem Interesse stehen wir Ihnen gerne bei den Vorbereitungen beratend zur Seite.

Ihre Vorteile:

  • Effiziente Unterstützung bei der Erstellung der QM-Dokumentation
  • Beschleunigung des Verfahrens bis zur Zulassung
  • ggf. Einholung eines Angebotes und Vermittlung eines geeigneten Zertifizierers
  • ggf. Begleitung bis zur erfolgreichen Zertifizierung

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