Bildungseinrichtungen

Managementsysteme in der beruflichen Bildung

Der Wettbewerb im Bildungssektor nimmt zu. Damit gewinnt die Frage nach geeigneten Kompetenzbestätigung und Zertifikaten für Managementsysteme zunehmend an Bedeutung.
Für die Entwicklung eines Managementsystems steht - neben der grundlegenden ISO 9001 - steht mit der ISO 29990 auch eine Spezialnorm für Dienstleister von „Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung“ zur Verfügung.
Bis dahin gab es lediglich ein Regelwerk im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III und der "Anerkennungs-und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV)", das allerdings nur für die Durchführung des Bildungsgutscheinverfahrens zur Förderung von Arbeitsuchenden grundlegend war. Der besondere Fokus der ISO 29990 ist die konkrete Lernsituation.

Darüber hinaus werden mit der Spezialnorm

Es müssen insbesondere die Prozesse der Abläufe in der Aus- und Weiterbildung festgelegt, eine Evaluation der Lerndienstleistung und der Kompetenzen des Lerndienstleisters nachgewiesen werden. Der Nutzen wird am besten durch Erfolgsberichte aus der Praxis mit unseren Kunden deutlich.

Gerne erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen (u.a. Projektberichte)

Qualitätsmanagement und AZAV in der Aus- und Weiterbildung

Mit der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) wird das Ziel verfolgt, die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern.
Um arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen anbieten zu können, wird eine Träger- und ggf. eine Maßnahmenzertifizierung nach der AZAV.

Artikel I. Grundlagen der AZAV

Mit der Veröffentlichung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung [PDF 59kB] (AZAV) im Bundesgesetzblatt liegen die weitergehenden Regelungen zur Umsetzung des im "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" neu eingefügten "Kapitels zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen" vor.
Betroffen davon sind:

Weiter sind die Bundesdurchschnittskostensätze zu beachten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Trägerzulassung nach AZAV?

Um als Bildungsträger nach AZAV zugelassen zu werden muss dieser ein Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach ISO 9001 oder 29990), mindestens aber die nachstehenden neun Kriterien der Bundesagentur nachweisen.

Maßnahmenzulassung

Vor der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der AZWV bedarf es einer Zulassung auf der Grundlage einer Qualitätsprüfung der angestrebten Maßnahmen bezogen auf Inhalte der Maßnahmen, die Lehrgangsziele sowie die Arbeitsmarktrelevanz etc.
Relevant sind:

Vorgehen im Zulassungsprozess

1. Ausfüllen des Fragebogens
2. Angebotserstellung
3. Vertragsabschluss
4. Auditprozess
5. Zulassung

Bei näherem Interesse stehen wir Ihnen gerne bei den Vorbereitungen beratend zur Seite.

Ihre Vorteile: