Rehaeinrichtungen
Zertifizierungsanforderungen und Beratung für stationäre Rehabilitationseinrichtungen
Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem aufzubauen und zertifizieren zu lassen, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt worden ist. Mit einem entsprechenden Zertifikat weist eine stationäre Rehabilitationseinrichtung nach, dass sie die "Grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 20 SGB IX" erfüllt.
Grundsätzliche Fristenregelung
Neu auf den Markt hinzutretende stationäre Rehabilitationseinrichtungen müssen die geforderte Zertifizierung (gelistet durch die BAR) jeweils innerhalb eines Jahres nachweisen.
Anerkannte Zertifizierungsverfahren
Hierzu zählen u.a.:
- systemQM REHA (integriertes Qualitätsmanagement für Rehabilitationseinrichtungen orientiert an den Kriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und der ISO 9001:2015)
- deQus-Musterhandbuch (deQus - Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V.)
- Integriertes Qualitätsmanagement-Programm-Reha (IQMP-Reha, Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen - IQMG)
- Zertifizierungsverfahren DEGEMED/FVS Bereich „Abhängigkeitserkrankungen“ Auditleitfaden (Fachverband Sucht e.V.)
- DEGEMED Auditleitfaden (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED)
- KTQ im Bereich Rehabilitation (KTQ-GmbH)
- Qualitätssiegel Geriatrie für Rehabilitationseinrichtungen (Bundesverband Geriatrie)
QM-Verfahren, die durch die BAR anerkannt werden können, müssen u.a. folgende Kriterien erfüllen:
- Teilhabeorientiertes Leitbild
- Einrichtungskonzept
- Indikationsspezifische Rehabilitationskonzepte
- Verantwortung für das Qualitätsmanagement in der Einrichtung
- Basiselemente eines Qualitätsmanagement-Systems
- Beziehungen zu Rehabilitanden/Bezugspersonen/Angehörigen, Behandlern, Leistungsträgern, Selbsthilfe
- Systematisches Beschwerdemanagement
- Externe Qualitätssicherung
- Interne Ergebnismessung und -analyse (Verfahren)
- Fehlermanagement
- Interne Kommunikation und Personalentwicklung
DIN EN ISO 9001 alleine nicht ausreichend
Die spezifischen Anforderungen der BAR werden durch eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 nicht erfüllt, weil durch die alleinige ISO-Zertifizierung nicht sichergestellt ist, dass diese rehabilitationsspezifischen Anforderungen von einer Einrichtung erfüllt werden. Dennoch lässt sich ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 einfach erweitern, bzw. konkretisieren, um die BAR-Anforderungen erfüllen zu können. Bei dieser Erweiterung des QM-Systems sollte sich die Einrichtung auf ein von der BAR gelistetes QM-Verfahren festlegen, damit sie ein anerkanntes Zertifikat erlangen kann.
Effizienter Aufbau des zertifizierungsfähigen QM-Systems
Die Zertifizierung Ihres QM-Systems setzt ein straffes und effizientes Verfahren zur Systemimplementierung voraus.
Ob Sie sich bereits für ein bestimmtes zugelassenes Verfahren entschieden haben oder hier noch Orientierungshilfe benötigen: Im persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne verschiedene Möglichkeiten und Unterschiede einzelner Verfahren auf.
Wenn gewünscht, erstellen wir Ihnen ein Angebot mit Aufwandsdarstellung und Meilensteinplan (von der Statuserhebung bis zur begleiteten Zertifizierung). Die Betreuung umfasst neben der Beratungsleistung auch (sofern gewünscht) die gesamte Dokumentation des QM-Systems sowie die Vermittlung geeigneter Zertifizierer, nebst Angebot.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!