Projektförderung

Wer bei der Unternehmensführung nur auf "learning by doing" setzt, zahlt nicht nur Lehrgeld sondern verursacht Informationsdefizite, die als zweithäufigste Ursache für das Aus von Unternehmen gelten. Neben dem Lebenslanges Lernen zur kontinuierliche Versorgung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellen Informationen kann zeitweise auch externe Beratung zum Erhalt bzw. zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beitragen.

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie für freie Berufe besteht hier die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - BMWi). Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.

Gefördert werden u.a. Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems, einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch uns.

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den von uns als Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer).

Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) beträgt 50 % (alte Bundesländer) bzw. 75% (neue Bundesländer) max. 1.500 Euro.

Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Zuwendungen werden als "De-minimis"-Beihilfen gewährt.

Die Antragstellung erfolgt online über www.beratungsfoerderung.info.

Bei näherem Interesse sind wir Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.